Geschäftsbedingungen
AGB
§ 1. Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen als auch zukünftigen Verträge über den Verkauf und die Lieferung neuer und gebrauchter Medizinprodukte, medizinischer Geräte, medizinischen Zubehörs sowie Praxismobiliar, die zwischen
Medix Medizintechnik Alina Staab
Inhaberin: Alina Staab
(nachfolgend „Verkäufer“)
und dem Kunden über die Website des Verkäufers oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.
(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(4) Gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere zum Widerrufsrecht, sofern diese nicht wirksam ausgeschlossen sind.
§ 2. Beschränkung auf fachkundige und gewerbliche Abnehmer
(1) Bestimmte im Angebot gekennzeichnete Produkte sind ausschließlich für fachkundige Anwender, medizinisches Fachpersonal oder gewerbliche Abnehmer bestimmt.
(2) Diese Produkte werden nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgegeben.
(3) Mit Abgabe seiner Bestellung bestätigt der Käufer, dass
– er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder
– über die für die Anwendung erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Praxisnachweis, Berufsbezeichnung oder Institutionsnachweis) anzufordern.
(5) Wird ein erforderlicher Nachweis nicht erbracht, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag nicht zu schließen oder von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
§ 3. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Formerfordernisse.
Gegenüber Unternehmern bedürfen Bestellungen, Vertragsänderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden mindestens der Textform (§ 126b BGB).
Dies gilt auch für Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Käufers. Der Käufer sichert zu, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Gewichte, Baujahr, technische Daten, Belastbarkeit, Toleranzen) sowie Abbildungen dienen der Beschreibung und stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Unerhebliche Abweichungen der Beschaffenheit, insbesondere hinsichtlich Farbe, Baujahr, Ausstattung, Seriennummer, Design oder äußerem Zustand, bleiben vorbehalten, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Käufer wird im Falle der Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert; bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
(5) Mit Vertragsschluss bzw. Kauf der gebrauchten oder auch neuen Sache bestätigt der Käufer, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§ 4. Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zuzüglich Versand-, Transport- und Nebenkosten, sofern nicht anders angegeben.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(3) Zusatzleistungen, Sonderverpackungen, Speditionsversand, Zoll- oder Exportkosten werden gesondert berechnet.
§ 5. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Für den Eintritt und die Rechtsfolgen des Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(3) Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6. Lieferfrist
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(2) Teillieferungen können vorgenommen werden, wenn es dem Besteller zuzumuten ist.
(3) Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7. Gefahrübergang
(1) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 BGB).
(2) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Teillieferungen sowie bei der Erbringung sonstiger Leistungen, einschließlich Anfuhr oder Aufstellung.
(4) Erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante und ist ein Weitertransport (z. B. über Treppenhäuser oder sonstige Transportwege) erforderlich, trägt der Käufer das Risiko für Schäden, die beim Transport vom Lieferfahrzeug bis zum endgültigen Aufstellungsort entstehen, sofern diese nicht vom Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Gegenüber Verbrauchern verbleibt die Gefahr bis zur Übergabe am vereinbarten Leistungsort beim Verkäufer.
§ 8. Beschaffenheit, Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Gegenüber Unternehmern gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(2) Gebrauchte Waren werden als solche verkauft. Sie sind technisch geprüft, weisen jedoch alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren auf.
Diese stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt
– für neue Waren:
• gegenüber Unternehmern: ein Jahr ab Lieferung
• gegenüber Verbrauchern: zwei Jahre ab Lieferung
– für gebrauchte Waren:
• gegenüber Unternehmern: ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig
• gegenüber Verbrauchern: ein Jahr ab Lieferung
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Garantien, die dem Besteller von Dritten eingeräumt werden, insbesondere Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
(5) Eine nur unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit stellt keinen Sachmangel dar.
(6) Der Verkäufer ist bei Mängeln zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Gewährleistungsansprüche entfallen nur, soweit der Mangel durch eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe des Käufers oder Dritter verursacht oder verschlimmert wurde. Sollte sich der Käufer dazu entschließen, die Sache zwecks Reparatur an die Firma Medix Medizintechnik zurück zu schicken, muss diese erst einmal der Rücksendung zustimmen, bevor die Sache versendet wird. Sämtliche anfallende Kosten in Hinblick auf die Rücksendung und Reparatur, sind in vollem Umfang vom Käufer zu tragen. Dies gilt nicht, sofern ein berechtigter Gewährleistungsanspruch eines Verbrauchers besteht. In diesem Fall trägt der Verkäufer die gesetzlich vorgesehenen Kosten der Nacherfüllung.
(7) Für Verbrauchs- und Verschleißteile besteht keine Gewährleistung, soweit der geltend gemachte Mangel ausschließlich auf normalen, alters- oder nutzungsbedingten Verschleiß zurückzuführen ist.
(8) Eine Rücknahme funktionsfähiger Ware (ausgeschlossen gebrauchtes Instrumentarium, sowie endoskopische Optiken und geöffnete Neuware) außerhalb gesetzlicher Widerrufs- und Gewährleistungsrechte erfolgt nur aus Kulanz und begründet keinen Rechtsanspruch. In diesem Fall kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr vereinbart werden.
(9) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, obliegen Prüfungen und Inbetriebnahmen nach Übergabe der Ware dem Käufer.
§ 9. Hinweise zu Medizinprodukten (MPDG / MDR)
(1) Die angebotenen Medizinprodukte unterliegen den Vorschriften des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) sowie der Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation – MDR).
(2) Nach Übergabe der Ware obliegen dem Käufer sämtliche gesetzlichen Betreiberpflichten, insbesondere Installation, Inbetriebnahme, Einweisung, sicherheitstechnische Kontrollen (STK), messtechnische Kontrollen (MTK), Wartung sowie Dokumentationspflichten.
(3) Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgt der Verkauf gebrauchter Geräte ohne erneute sicherheitstechnische Kontrolle (STK), messtechnische Kontrolle (MTK), sicherheitstechnische Aufbereitung oder behördliche Abnahme nach Übergabe.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme die gesetzlichen Anforderungen eigenverantwortlich zu prüfen und einzuhalten.
§ 10. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Eine Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt stets für den Verkäufer.
Bei Verarbeitung mit fremden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange kein Zahlungsverzug besteht.
Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer abgetreten.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
§ 11. Allgemeine Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften bleibt unberührt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 12. Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
